AdFendsKalender 2023 – 17. Türchen 

Zugang zum Schornstein

Gelegentlich ist es erforderlich, dass Schornsteinfeger die Rauchgasöffnungen an den Schornsteinköpfen überprüfen müssen.
Dazu benötigen sie sichere Zugangswege. Die können und dürfen wir für sie montieren.
Entweder wird ein Dachausstiegsfenster eingebaut, durch das sie auf das Dach gelangen und über entsprechende Tritte den Schornstein erreichen können oder die Stufen werden bereits von der Dachrinne an bis zum Schornstein montiert. Dann muss der Schornsteinfeger eine Leiter benutzen, um die erste Stufe zu erreichen.

Selbstverständlich müssen diese Bauteile eine entsprechende bauaufsichtliche Zulassung besitzen und auch nach Herstellervorschrift befestigt werden.

Im vergangenen Jahr wurden wir zu einem Sturmschaden an einem Dach gerufen.
In der Regel geschieht das mit dem Arbeitskorb, welcher am Kran montiert ist.
Da wir aber zu dem Zeitpunkt fast 90 Schäden zu bearbeiten hatten, waren wir gezwungen, die Schäden, die auch anders zu erledigen waren, ohne den Kran zu beheben.

In einem Fall mussten unsere Mitarbeiter auf das Dach einer flachgeneigten Dachgaube steigen, um dort die Reparatur durchführen zu können.
Da wir auf diesem Haus erst zwei Jahre zuvor Trittstufen wie oben beschrieben von der Dachrinne bis auf das Gaubendach montiert hatten, benutzten unsere Mitarbeiter diesen Zugang und begannen, den Schaden zu beheben.

Zufälligerweise kam zu diesem Zeitpunkt ein Mitarbeiter der für unser Gewerk zuständigen Berufsgenossenschaft vorbei und bemerkte die Arbeiter auf dem Dach.
Auf die Frage, wie die Beiden auf das Gaubendach gelangt seien, erwiderten Diese wahrheitsgemäß: „Über die montierten Dachtritte.“

Das zog eine Belehrung mit sinngemäß folgendem Inhalt nach sich: „Die Trittstufen dürfen nur vom Schornsteinfeger benutzt werden“.

Fazit: Wir dürfen die Stufen montieren und müssen dabei die Herstellerangaben und die Zulassungsvorschriften beachten.
Benutzen dürfen wir die Stufen aber nicht !

Wer denkt sich so etwas aus?